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Sicherheitsregeln

Eine Anmietung einer Hรผpfburg setzt das Einverstรคndnis sowie die Beachtung folgender Regeln voraus:

Hinweise Standort

  • Der Aufstellungsbereich darf nicht mehr als 5% Steigung haben.
  • Die Hรผpfburg muss in angemessenem Abstand von mรถglichen Gefรคhrdungen (z.B. Oberleitungen, Zรคune, Bรคume, Wรคnde) aufgestellt werden.
  • Um die Hรผpfburg muss ein Bereich freigehalten werden, in dem sich kein Hindernis befindet, welches Verletzungen verursachen kann. Der freie Bereich muss bei Seiten mit Wรคnden mindestens 1,8 m betragen und bei freien Seiten mindestens 3,5 m betragen.
  • Wird, um den Strom der Besucher zu regulieren, der gesamte Bereich mit einem Zaun umgeben, muss dieser mindestens 1,8 m von den Wandseiten und mindestens 3,5 m von den freien Seiten entfernt sein. Ein Zugang muss eine Breite von 1,0 m haben.
  • Der Aufstellungsbereich muss von Gerรถll und / oder spitzen Gegenstรคnden freigerรคumt werden.
  • Zum Schutz der Hรผpfburg muss immer eine Unterlegplane verwendet werden.
  • Die GrรถรŸe der Aufprallflรคche muss auf jeder freien Seite mindestens 1,2 m betragen. Dafรผr sollten stoรŸdรคmpfende Matten verwendet werden.

Hinweise Verankerung

  • Die Hรผpfburg ist mit einem Verankerungssystem versehen, damit die Hรผpfburg sicher am Boden befestigt werden kann.
  • Wenn die Hรผpfburg im Freien benutzt wird, muss sie vorzugsweise mit Erdnรคgeln im Boden sicher befestigt werden. Die Hรผpfburg muss mit mindestens sechs Erdnรคgeln verankert werden.
  • Die Richtung der einwirkenden Kraft muss in einem Winkel von 30ยฐ bis 45ยฐ zum Boden sein. Die Erdnรคgel mรผssen mit einer Neigung entgegen der Richtung der einwirkenden Kraft angeordnet sein.
    Die Erdnรคgel dรผrfen nicht mehr als 2,5 cm รผber dem Boden frei liegen.
  • Ist die Verwendung von Erdnรคgeln nicht mรถglich (Asphalt etc.), muss die Hรผpfburg nach einem gleichermaรŸen effektiven Verfahren sicher am Boden befestigt werden, z.B. in dem die Verankerungspunkte an bereits am Boden befindlichen Halterungen oder Sandsรคcken, Wassertanks oder anderen Gewichtsvorrichtungen angebracht werden. Pro Verankerungspunkt muss ein Gewicht von mind. 160 kg sichergestellt werden.
  • Als zusรคtzliche SicherheitsmaรŸnahme kann die Hรผpfburg mit einem Gurt an einem feststehenden Objekt (z.B. Baum, Zaun) gesichert werden. Der Befestigungspunkt muss stabil und sicher gewรคhlt werden.
  • Wenn die Hรผpfburg mit einem Fahrzeug oder anderen beweglichen Maschinen fest verbunden wird, mรผssen diese Fahrzeuge und Maschinen bewegungsunfรคhig gemacht und vom Betreiber รผberwacht werden.
  • Wenn die Hรผpfburg im Innenbereich genutzt wird, sollte das Ballastsystem verwendet werden, um die Standfestigkeit zu bewahren.
  • Beim Aufblasen und Luftablassen mรผssen alle Benutzer von der Hรผpfburg ferngehalten werden.

Hinweise Aufsicht

  • Die Hรผpfburg darf nicht ohne Beaufsichtigung (Person รผber 18 Jahre) benutzt werden.
  • Die Hรผpfburg muss stรคndig beaufsichtigt werden. Die Aufsichtsperson hat alle Aktivitรคten auf der
    Hรผpfburg aufmerksam zu beobachten.
  • Die Aufsichtsperson muss sich bei den Kindern mit einer Pfeife oder einem anderen Signal bemerkbar machen kรถnnen.
  • Das Aufsichtspersonal muss eindeutig zu erkennen sein.
  • Die Aufsichtsperson hat grรถรŸere, tobende Kinder von kleineren Kindern getrennt zu halten.

Hinweise Benutzung

  • Der Ein-/Ausgang zur Hรผpfburg ist stets freizuhalten.
  • Die Benutzer mรผssen einem geregelten und sicheren Zugang zu Ein- und Ausgรคngen der Hรผpfburg haben.
  • Die maximale Windgeschwindigkeit fรผr die Benutzung betrรคgt 38 km/h (Windstรคrke 5 auf der Beaufort-Skale). Bei hรถherer Windgeschwindigkeit, Regen und aufziehenden Unwettern muss der Betrieb sofort eingestellt und die Luft abgelassen werden.
  • Bei aufziehendem Unwetter und/oder Wind muss der Betrieb sofort eingestellt und die Hรผpfburg abgebaut werden.
  • Die Hรผpfburg und das Geblรคse dรผrfen nicht nass werden und mรผssen vor Wasser und Regen geschรผtzt werden.
  • Bei Benutzung der Hรผpfburg bei Hitze muss die Hรผpfburg im Schatten stehen. Dennoch ist die Temperatur der Hรผpfburg stets zu รผberprรผfen, da sich das Material stark aufheizen kann und zu Verbrennungen fรผhren kann. Der aufgeblasene Zustand der Hรผpfburg ist ebenfalls regelmรครŸig zu รผberprรผfen, da heiรŸe Luft das Material stรคrker dehnt.
  • Das Geblรคse muss wรคhrend der Benutzung dauerhaft betrieben werden.
  • Wenn die Hรผpfburg nicht in Benutzung ist, muss die Luft abgelassen und die Stromversorgung abgeschaltet werden.
  • Wird die Stromzufuhr unterbrochen oder fรคllt das Geblรคse aus, so muss die Hรผpfburg unverzรผglich gerรคumt werden, da diese zusammenfรคllt und die Kinder gefรคhrden kรถnnte.
  • Die Nutzung ist nur fรผr Kinder bis 14 Jahre und einer KรถrpergrรถรŸe von 1,50 m zugelassen.
  • Die angegebene Hรถchstmenge von Kindern darf nicht รผberschritten werden.
  • Kinder mรผssen ihre Schuhe ausziehen und Brillen abnehmen. Alle am Kรถrper getragenen harten, spitzen und gefรคhrlichen Gegenstรคnde sind abzulegen.
  • Der Verzehr von Lebensmitteln, Getrรคnken und Kaugummi sowie Feuer in der Hรผpfburg sind strengstens verboten.
  • Das Klettern oder Hรคngen an Wรคnden ist verboten.
  • Saltos / Purzelbรคume und grobes Spielverhalten sind verboten.
  • Bei Aufbau der Hรผpfburg durch den Vermieter sowie beim eigenverantwortlichen Aufbau, ist der Mieter verpflichtet das Mietobjekt stets auf seine Sicherheit zu รผberprรผfen.

Meerbusch, 2026